Obligatorisches

Schiesszeiten

Donnerstag den 2. Mai 2024

von 18.30 Uhr bis 20.00 Uhr
Donnerstag den 29. August 2024

von 18.30 Uhr bis 20.00 Uhr

 

 

Anforderung zur Erfüllung der Schiesspflicht

Die Schiesspflicht gilt als bestanden, wenn mit dem Sturmgewehr mindestens 42 Punkte erreicht werden und höchstens 3 Nuller geschossen wurden.

Wiederholung

Schiesspflichtige, welche die Anforderungen nicht erfüllen, können das ganze obligatorische Programm mit Kaufmunition im selben Verein höchstens zweimal wiederholen.

Anerkennungskarte

Schützen, die 66 Punkte (für Aktivschützen) und mehr erreichen, erhalten eine Anerkennungskarte.