Donnerstag den 1. Mai 2025
von 18.30 Uhr bis 20.00 Uhr
Donnerstag den 28. August 2025
von 18.30 Uhr bis 20.00 Uhr
Anforderung zur Erfüllung der Schiesspflicht
Die Schiesspflicht gilt als bestanden, wenn mit dem Sturmgewehr mindestens 42 Punkte erreicht werden und höchstens 3 Nuller geschossen wurden.
Wiederholung
Schiesspflichtige, welche die Anforderungen nicht erfüllen, können das ganze obligatorische Programm mit Kaufmunition im selben Verein höchstens zweimal wiederholen.
Anerkennungskarte
Schützen, die 66 Punkte (für Aktivschützen) und mehr erreichen, erhalten eine Anerkennungskarte.